Keine Kontakdaten-Erfassung mehr auf dem Sportplatz
Zum Mittwoch, den 9. Februar, hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung, sowie die Corona Verordnung Sport angepasst. In vielen Bereichen entfällt ab sofort die Pflicht zur Dokumentation der Kontaktdaten, außerdem sind wieder mehr Zuschauer*innen bei Veranstaltungen zugelassen.
Keine Kontaktdaten-Erfassung mehr bei Training und Spiel - 2G für Zuschauer*innen bleibt
Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Veranstalter wurden weitestgehend aufgehoben. In Sportstätten und Sportanlagen müssen keine Kontaktdaten mehr erfasst werden, weder im Trainings- noch im Spielbetrieb. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird hingegen weiterhin ausdrücklich empfohlen. In der Alarmstufe I, in der wir uns aktuell befinden, gilt für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen nach wie vor die 2G-Regelung. Der Impf- oder Genesenen-Nachweis muss beim Zutritt vom Veranstalter geprüft werden.
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